Pytanie #3675 • 3 PKT
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Besteht in der vorliegenden Situation trotz des ausgewiesenen Radwegs eine Pflicht zur besonderen Vorsicht beim Überholen eines Radfahrers?
Besteht in der vorliegenden Situation trotz des ausgewiesenen Radwegs eine Pflicht zur besonderen Vorsicht beim Überholen eines Radfahrers?
Besteht in der vorliegenden Situation trotz des ausgewiesenen Radwegs eine Pflicht zur besonderen Vorsicht beim Überholen eines Radfahrers?
Besteht in der vorliegenden Situation trotz des ausgewiesenen Radwegs eine Pflicht zur besonderen Vorsicht beim Überholen eines Radfahrers?
Erklärung
Brak oficjalnego wyjaśnienia.
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