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Pytanie #2970 • 2 PKT 17 / 22

Darf der Inspektor des Straßentransports bei der Kontrolle eines Fahrzeugs, das den Straßentransport ausführt, Daten über das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister verifizieren?

Ja, diesbezüglich besitzt er die gleichen Kompentenzen wie die Polizei.
Nein, solche Befugnisse hat nur die Polizei.
Nein, zur Verifizierung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister sind nur Polizei, Grenzschutz und die Zoll-Finanzdienste berechtigt.
Erklärung Brak oficjalnego wyjaśnienia.
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