Pytanie #2098 • 2 PKT
15 / 25
Ein durch ein anderes Fahrzeug abgeschleppter PKW darf wie folgt gekennzeichnet sein:
Durch das Einschalten der Warnblinkanlage.
Durch das Anbringen eines rückstrahlenden Warndreiecks hinten an der linken Seite.
Durch das Einschalten des hinteren Nebelscheinwerfers.
Erklärung
Brak oficjalnego wyjaśnienia.
Weiter
Fortschritt zurücksetzen